Das Fernbleiben der Schule nimmt grossen Einfluss auf die persönliche, soziale und schulische Ent­wicklung. Daher kann eine Anmeldung bereits nach zehn Abwesenheitstagen erfolgen.

Eine Anfrage erfolgt über die Schuldirektion der Regelschule, welche ein Gespräch entsprechend dem standardisierten «Verlauf Krisenmanagement» auslöst. Nach einem Erstgespräch mit der Familie und gegebenenfalls involvierten Fachpersonen und ohne Kontraindikation stellt die KJTS dem Kantonalen Amt für Sonderschulwesen ASW eine Platzierungsbewilligung zur Analyse zu.